Seit Neuestem ist die Radwegnovelle von 1997 auch im Landkreis Oldenburg und somit in der Samtgemeinde Harpstedt umgesetzt.
Sie müssen das wissen, denn für den Schulweg sind Sie als Eltern zuständig!
Für uns als Schule und die Schüler und Sie bedeutet dies:
Die Radwegschilder auf Bürgersteigen, die den Schulweg sichern sollten, sind abgebaut.
Somit fallen viele Radwege nun weg.
Ihre Kinder dürfen, sofern sie bis zu zehn Jahren alt sind, auf Bürgersteigen fahren.
Aber die Belange der Fußgänger haben Vorrang und es muss in Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
Teilweise gibt es Fußwegschilder mit dem Zusatz: Radfahrer erlaubt. Auch hier gilt die Schrittgeschwindigkeit!
Weiterhin gibt es ein Rechtsfahrgebot; es muss auf der rechten Seite der Straße auf dem Fuß- oder Radweg gefahren werden.
Begründet wird dies damit, dass Radwege zu unfallträchtig seien.*
Weitere und ausführlichere und genauere Auskünft hier:
https://www.oldenburg-kreis.de/portal/seiten/radwegnovelle-900001694-21700.html?vs=1

Mit freundlichen Grüßen
U. Janssen, Rektor
*Ist ja logisch: Wenn Radfahrer auf Radwegen fahren, verunfallen sie da.
Ich bin gespannt, wie lange es dauert, bis man merkt, dass sie nun auf den Straßen verunfallen.
Und wenn es dann wieder 25 Jahre dauert, bis Beschlossenes umgesetzt wird …