Schwimmunterricht an der Grundschule Harpstedt

Die Grundschule Harpstedt bietet den Schülerinnen und Schülern im 2. + 3. Schuljahr regelmäßigen Schwimmunterricht an. Leider ist die Beaufsichtigung der Schülerinnen und Schülern nicht befriedigend gelöst. Im Hallenbad dürften wir ohne 2. Aufsicht unterrichten. Im Freibad auch, wenn das Personal des Freibades mit aufpasst – was aber dort leider nicht garantiert werden kann.

Aber: – Was passiert, wenn die Lehrkraft z.B. stürzt? – Was passiert, wenn ein Kind versorgt werden muss? – Eine Person alleine kann das Becken, besonders unter Wasser kaum komplett überschauen. Das Land Niedersachsen hat vor ~ 20 Jahren entschieden, dass Lehrerstunden dafür nicht vorzusehen sind. Private Sponsoren dafür hatten wir in den letzten Jahren und haben damit ergänzend eine erfahrene Schwimmtrainerin engagiert, derartige Sponsoren finden wir derzeit aber nicht mehr und das Land Niedersachsen wünscht dies auch nicht.

Wir haben nun – zur Sicherheit Ihrer Kinder – entschieden, nur noch Schwimmunterricht zu erteilen, wenn eine 2. Person dabei ist, die das Schwimmbecken mit beobachtet. Das können Eltern der Kinder sein. Das können vertrauensvolle freiwillige Helfer sein. Es muss nicht immer dieselbe Person sein, Eltern könnten sich abwechseln. Hilfreich wäre ein Schwimmabzeichen in Bronze. Wir hoffen auf Unterstützung oder eine Idee zur Lösung des Problems, das wir als Team der Grundschule Harpstedt bereits von vielen Seiten beleuchtet haben. Naheliegend wäre der Einsatz Pädagogischer Mitarbeiterinnen, aber dann fehlt uns eine Vertretungsreserve. Die Stunden dieser Mitarbeiteinnen sind so bemessen, dass sie rechnerisch krankheitsbedingte Fehltage von Lehrkräften ausgleichen können, wenn der Krankenstand unter 3% liegt (was in den letzten Jahren so war – allerdings werden beispielsweise längere Ausfälle wie schwangerschaftsbedingte da schon nicht mitgezählt.)

Es bleibt dabei: Kreative Lösungen werden gesucht!