Betreuung

Grundsatzinfo

Die folgenden Zeilen sollen Ihnen einen Überblick darüber verschaffen, zu welchen Zeiten Ihr Kind wie unterbracht ist oder untergebracht werden kann:

Die Verlässliche Grundschule unterrichtet Ihre Kinder zu folgenden Zeiten:

  • im 1. Schuljahr täglich von 8.20 Uhr bis 11.45 Uhr. Ihr Kind darf ab 8.00 Uhr auf das Schulgelände und kann bis 12.00 Uhr bleiben – dann fahren auch die Busse.
  • im 2. Schuljahr täglich von 8.20 Uhr bis 11.45 Uhr und zweimal pro Woche bis 12.50 Uhr. Ihr Kind darf ab 8.00 Uhr auf das Schulgelände und kann bis 13.00 Uhr bleiben – dann fahren auch die Busse.
  • Im 3. und 4. Schuljahr täglich von 8.20 Uhr bis 12.50 Uhr, zusätzlich einmal wöchentlich bis 13.35 Uhr. Ihr Kind darf ab 8.00 Uhr auf das Schulgelände und kann bis 13.00 Uhr bleiben – dann fahren auch die Busse. Zusätzlich fahren um 14.00 Uhr Busse.

Die Verlässliche Grundschule betreut auf Ihren Antrag, Ihre Anmeldung hin Ihre Kinder in der Zeit von 12.00 Uhr bis 12.50 Uhr bzw.13.00 Uhr durch pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Anmeldung erfolgt über die Dokumente „Elternabfrage“ und „Anmeldung“.

Die Samtgemeinde bietet Ihnen eine kostenfreie Frühbetreuung an, wenn Sie Ihren Bedarf nachweisen. Die Anmeldung erfolgt über das Dokument „Frühbetreuung“. Zuständig ist nicht die Grundschule, sondern die Samtgemeindeverwaltung. Allerdings können Sie die Formulare in der Schule bekommen und einreichen.

Die Samtgemeinde bietet Ihnen eine kostenpflichtige Nachmittagsbetreuung bei den „Happy Kids“ an. Informationen im Amtshaus.

Weitere Dokumente und Formulare hält die Samtgemeinde Harpstedt für Sie bereit (“Kinderbetreuung”): https://www.harpstedt.de/index.php/verwaltung/formulare-downloads.