Betreuung
Frühbetreuung ab Januar 2021 – Corona-Info vom 08.01.2021
Sehr geehrte Eltern,
die Frühbetreuung wird mit Beginn des neuen Jahres (sprich ab dem 11.01.2021) stattfinden, als NOTbetreuung.
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der Samtgemeinde Harpstedt.
Ihr Kind kann zu den angemeldeten Tagen an der Frühbetreuung teilnehmen. Corona-bedingt kommt es jedoch zu Einschränkungen.
Sie können für die Woche vom 11.01.2021 an nur Kinder anmelden, die auch die schulische Notbeteuung in Anspruch nehmen dürfen.
Betroffene Eltern wurden seitens der Samtgemeinde informiert.
Ihr Kind kann an den angemeldeten Tagen zwischen 07:00 Uhr und 07:30 Uhr kommen und geht eigenständig und auf dem direkten Weg durch den „Buseingang“ in den jeweiligen Klassenraum. (Erstklässler werden in den ersten Tagen begleitet).
Am „Buseingang“ muss sich Ihr Kind in eine Anwesenheitsliste eintragen.
Um 07:30 Uhr wird die Tür abgeschlossen, sodass der Zutritt in das Schulgebäude kontrolliert werden kann.
Eine Begleitung der Kinder (durch bspw. die Eltern) in das Schulgebäude ist grundsätzlich untersagt.
Die Kinder werden während der Zeit von 07.00 Uhr bis 08.00 Uhr beaufsichtigt. Aufgrund der Einschränkungen kann leider keine Betreuung i.d.S. angeboten werden, die Kinder müssen sich im Klassenraum selbst beschäftigen und gut benehmen.
Es wird auf die Hygieneregeln der Grundschule Harpstedt (bspw. Tragen einer Mund-Nasenabdeckung, keine Betreuung bei Krankheitssymptomen) verwiesen.
Nachmittags finden die Happy-Kids ebenfalls im Januar nicht statt.
Auch hier sind die betroffenen bereits informiert.
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Grundschule Harpstedt unter Tel. 04244/7217 oder per Mail an grundschule@harpstedt.de.
Oder an die Samtgemeinde als Verantwortliche, hier Frau Schwarz (schwarz@harpstedt.de)
Die Infoschreiben finden Sie unten im Downloadbereich.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Mit freundlichen Grüßen
U. Janssen, Rektor
Grundsatzinfo
Die folgenden Zeilen sollen Ihnen einen Überblick darüber verschaffen, zu welchen Zeiten Ihr Kind wie unterbracht ist oder untergebracht werden kann:
Die Verlässliche Grundschule unterrichtet Ihre Kinder zu folgenden Zeiten:
- im 1. Schuljahr täglich von 8.20 Uhr bis 11.45 Uhr. Ihr Kind darf ab 8.00 Uhr auf das Schulgelände und kann bis 12.00 Uhr bleiben – dann fahren auch die Busse.
- im 2. Schuljahr täglich von 8.20 Uhr bis 11.45 Uhr und zweimal pro Woche bis 12.50 Uhr. Ihr Kind darf ab 8.00 Uhr auf das Schulgelände und kann bis 13.00 Uhr bleiben – dann fahren auch die Busse.
- Im 3. und 4. Schuljahr täglich von 8.20 Uhr bis 12.50 Uhr, zusätzlich einmal wöchentlich bis 13.35 Uhr. Ihr Kind darf ab 8.00 Uhr auf das Schulgelände und kann bis 13.00 Uhr bleiben – dann fahren auch die Busse. Zusätzlich fahren um 14.00 Uhr Busse.
Die Verlässliche Grundschule betreut auf Ihren Antrag, Ihre Anmeldung hin Ihre Kinder in der Zeit von 12.00 Uhr bis 12.50 Uhr bzw.13.00 Uhr durch pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Anmeldung erfolgt über die Dokumente „Elternabfrage“ und „Anmeldung“.
Die Samtgemeinde bietet Ihnen eine kostenfreie Frühbetreuung an, wenn Sie Ihren Bedarf nachweisen. Die Anmeldung erfolgt über das Dokument „Frühbetreuung“. Zuständig ist nicht die Grundschule, sondern die Samtgemeindeverwaltung. Allerdings können Sie die Formulare in der Schule bekommen und einreichen.
Die Samtgemeinde bietet Ihnen eine kostenpflichtige Nachmittagsbetreuung bei den „Happy Kids“ an. Informationen im Amtshaus.