Liebe Eltern,

derzeit wissen wir es nicht!
Wenn Sie an Details interessiert sind, lesen Sie weiter, wenn nicht, warten Sie, bis ich Sie informieren kann.

Der Landkreis informierte uns soeben wie folgt:

“… am 02.05.2022 werden weitere Regelungen zur Corona-Pandemie wegfallen, die sich auf den Schulbetrieb ausgewirkt haben. Das Tragen einer Maske ist dann nicht mehr vorgeschrieben, die Testpflicht wird ebenfalls aufgehoben …
Seitens der Landesregierung ist angekündigt, dass zum 29.04.2022 eine geänderte Corona-VO veröffentlicht werden soll, in der der bisherige § 8 (Schulen) vollständig gestrichen wird. Das bedeutet nach unserer Auffassung und nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt, dass es ab dem 02.05. mit Inkrafttreten der neuen VO keine Sonderregelungen mehr für das Schulwesen geben wird. Insofern gelten ab dem 02.05.2022 die Regelungen der AbsonderungsVO, wonach sich Menschen, die
– positiv PCR-getestet sind,
– die Covid-Symptome aufweisen oder
– ein positives Schnelltestergebnis aufweisen,
isolieren müssen, auch für die Schulen.
Nach Auskunft des Gesundheitsamtes steht allerdings auch eine Änderung der AbsonderungsVO an, über die sich die Bundesgesundheitsminister im Laufe des morgigen Tages beraten. Aktuell können wir daher – Stand heute – keine Hinweise darüber geben, welche Regelungen ab Montag für die Schulen gelten, so Coronafälle festgestellt werden und wie mit Kontaktpersonen dann ab Montag umzugehen ist …”

Sie sehen, alles ist sorgfältig 😀 geplant und langfristig 😀 angelegt. Ich melde mich, wenn ich mehr weiß.

Mit freundlichen Grüßen
U. Janssen, Rektor