Sehr geehrte Eltern,

die Landesregierung geht derart fest davon aus, dass die Pandemieauswirkungen auf Ihre Kinder so groß sind, dass neue, veränderte Erlasse geschrieben werden.
Eine Nichtversetzung im vierten Schuljahrgang ist erschwert, wenn “Ausgleichsfächer” eine erfolgreiche Mitarbeit suggerieren, sprich es muss nicht beschlossen werden, dass eine erfolgreiche Mitarbeit erwartet wird.
Andererseits können Eltern, die ihr Kind wiederholen lassen wollen, dies bis zum 10.06. beantragen, die Frist ist also verlängert.
Insgesamt ist die Schlussfolgerung: Eltern entscheiden!

Mit freundlichen Grüßen
U. Janssen, Rektor