Sehr geehrte Eltern,
die bundesweiten Absprachen vom 13.12.2020 sind nun von den Ländern umzusetzen.
Zum jetzigen Zeitpunkt ist nichts rechtsverbindlich, was schulisches Handeln angeht.
Wie bisher gilt: Eltern können ihre Kinder ab morgen Montag, dem 14.12.2020 formlos vom Unterricht abmelden (E-Mail an Klassenlehrer, Schule oder Anrufe).

Heute, am 13.12, wurde eine Pressemitteilung der Landesregierung veröffentlicht, die Folgendes erwarten lässt:
Alle Eltern werden gebeten, ihre Kinder zu Hause zu lassen, wenn sie können.
Ziel sind fast leere Schulen bereits am Mittwoch.
Klassenarbeiten und Tests ab Mittwoch werden untersagt.
Die Kinder sollen jedoch schulisch arbeiten und für die Aufgaben sorgt die Schule.
Dazu stehen verschiedene Wege zur Verfügung. Neben elektronischen Wegen gibt es die Möglichkeit, in der Aula klassenweise Material auszulegen und abholen zu lassen und erledigte Arbeiten zurück zu bringen.

Weiteres wissen wir noch nicht:
Wann findet der Wechsel von Unterricht in Notbetreuung statt?
Wer entscheidet das?
Bei der Notbetreuung ab Montag, dem 21.12. gilt: Möglichst wenig Personal in den Schulen – gilt das auch für Mittwoch, Donnerstag, Freitag der Woche vom 14.12. bis zum 18.12. ?
Da bedarf es der notwendigen Verordnungen, denen in der Regel ein Ministerbrief vorangeht.
Ich halte Sie auf dem Laufenden.

Mit freundlichen Grüßen
U. Janssen, Rektor