Sehr geehrte Eltern,
seit gestern Abend geistern Neuigkeiten durch die Presse.
Im Folgenden können Sie lesen, was das Ministerium gestern Abend an die Schulen gegeben hat und was für unsere Grundschule relevant ist:

Unterricht vom 11.01.2021 bis 15.01.2021
Stand heute stellt es sich so dar, dass wir in der kommenden Woche für nur eine Woche vor Ort nur eine Notbetreuung stellen und ansonsten der Unterricht so aufbereitet wird, dass die Kinder zu Hause zu tun haben und nicht in die Schule kommen – also KEIN Präsenzunterricht!
Da es sich “nur” um eine Woche handelt, bat ich die Lehrkräfte darum, die Kinder für die ganze Woche zu versorgen.
Dazu wäre ein Wochenplan zu gestalten, mit einer Struktur für fünf Tage, damit jedes Kind jeden Tag übt und lernt.
Wir beschränken uns dabei auf die Fächer Deutsch und Mathematik, wenn Lehrkräfte mehr anbieten wollen, können sie das.
Dabei wollen wir die Schulbücher und Arbeitshefte nutzen und diese in Kombination mit Schreibheften und Schreibblöcken nutzen, dann braucht niemand Arbeitsblätter hochzuladen.
Und niemand müsste in die Schule kommen, um etwas abzuholen.
Das Nachschauen kann “online” angeboten werden – es geht aber auch, es nach der Woche einzusammeln.

Unterricht vom 18.01.2021 bis 29.01.2021
Vom 18.01.2021 bis zu den Zeugnissen werden wir wahrscheinlich die Kinder im Wechselmodell hier haben und so für jedes Kind der Gruppe (X) einen Montag, Mittwoch, Freitag, Dienstag und Donnerstag – für die andere Gruppe (Y) eine Dienstag, Donnerstag, Montag, Mittwoch, Freitag und somit eine ganze Woche direkten Zugriff haben.
Insgesamt erhalten Ihre Kinder dann eine komplette Woche Präsenzunterricht und eine komplette Woche Material für zu Hause.

NOTbetreuung
Notbetreuung im Januar soll eindeutig nur für NOTfälle angeboten werden. Es geht ja um Kontaktbeschränkungen landesweit und nicht eine Aufweichung in solchen Betreuungsgruppen. Das Kultusministerium definiert das so:
Notbetreuung Schule:
Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C, in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.
(https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/schul-und-kitabetrieb-im-lockdown-distanzlernen-wechselunterricht-und-notbetreuung-195966.html)
Beim Wechselmodell haben wir gar keine Mitarbeiter, die wir mit der Betreuung der einzelnen Kohorten beauftragen könnten, weil wir selber ja unterrichten.

Anmeldung zur Notbetreuung
direkt an den Konrektor:
w.schilberg@gsharpstedt.de
Für weitere Fragen stehen die Klassenlehrer und -lehrerinnen und die Schulleitung zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
U. Janssen, Rektor