Liebe Eltern,

es gibt wieder eine neue Rundverfügung, diesmal wieder alles komplett überarbeitet.
Wesentlichste Neuerungen bzw. Fakten:
1. Kohorten müssen nicht schriftlich definiert sein (Wir bleiben bei den Jahrgangskohorten im Gebäude).
2. Testpflicht an fünf Tagen bleibt für ALLE Schüler und Schülerinnen bestehen.
3. Externe, die Kontakt mit Schülerinnen und Schülern oder dem Personal haben könnten (Eltern) bleiben draußen.
Also keine Feste etc.
4. Für die Kinder bleiben medizinische Masken Pflicht (außer bei Maskenpausen, Frühstück und Sportunterricht).
5. Kein Mitarbeiter der Schule darf durch die Schulleitung erfahren, wer infiziert ist (Datenschutz). Damit werden Vorsorgemaßnahmen erschwert.
Es darf nur bekannt gegeben werden, dass eine Infektionsschutzmaßnahme gilt.
Details entnehmen Sie bitte dem Downloadbereich.

Mit freundlichen Grüßen
U. Janssen, Rektor