Liebe Eltern,

die Rundverfügung 06/2022 und die passenden Ministerbriefe sind da.
Sie enthalten den Hinweis, dass sich auch Mitarbeiter in Schulen und Schülerinnen und Schüler an die Niedersächsische Absonderungsverordnung zu halten haben:

Bei einem nachweislich positiven Coronabefund müssen sich Menschen in Niedersachsen selbständig absondern, diese Isolationspflicht endet nach zwei Tagen ohne Symptome, frühestens jedoch nach fünf Tagen.
Tests und Selbsttests werden nur noch empfohlen.
Sie werden im Mai noch dreimal wöchentlich zur Verfügung gestellt (eine Kontrolle in der Schule erfolgt nicht mehr).
Wenn man sich freiwillig absondert, z.B. als Kontaktperson, muss man zu Hause arbeiten (Schüler und Mitarbeiter), das zählt dann nicht als Schulpflichtsverletzung.
Die erfassten Impfdaten dürfen nur noch bis zum 30.06.2022 aufbewahrt werden.

Zur auslaufenden Coronaproblematik gesellt sich landesweit die Aufnahme ukrainischer Schülerinnen und Schüler als neue Herkulesaufgabe. Diese wird von vielen Broschüren und schriftlichen Tipps begleitet.
Es soll auch diverse Einstellungsmöglichkeiten geben.
Falls wir dazu kommen, so fürchte ich, wird auch in diesem Fall, wie bei der derzeit anstehenden Vertragsveränderung für zwei Mitarbeiterinnen unseres Teams, “unter sechs Wochen gar nichts laufen” (Zitat aus dem RLSB).

Mit freundlichen Grüßen
U. Janssen, Rektor