Sehr geehrte Eltern,

die Landesregierung gibt Ihnen und Ihrem Kind in diesem und den beiden nächsten Schuljahren Gelegenheit, einen Antrag auf „Freiwilliges Zurücktreten“ zu stellen, der offener ist als normalerweise.

Besonders daran ist:

a) bestimmte Fristen sind verändert,
b) Jahrgänge können sogar zweimal wiederholt werden
c) ein coronabedingtes Freiwilliges Zurücktreten wird nicht negativ auf die vorgeschriebene Schulpflicht angerechnet.

Bedingung ist, dass Sie sich mit der Klassenleitung und/ oder der Schulleitung darüber abstimmen.
Dann würde, falls so ein Antrag vorliegt bei der Klassenkonferenz am Ende des Schuljahres darüber beraten.
Dies teile ich Ihnen mit, damit Sie um die Möglichkeit wissen.

Mit freundlichen Grüßen
U. Janssen, Rektor