Liebe Eltern,

das MK hat uns gar keine Hinweise gesendet, der Landkreis heute morgen:

“Sehr geehrte Damen und Herren,

entgegen den ursprünglichen Ankündigungen wird eine Änderung der AbsonderungsVO nun voraussichtlich erst zum Ende dieser Woche erfolgen, für die aktuelle Woche gilt für „Kontaktfälle“ eine Übergangsregelung, zu der uns das Gesundheitsamt folgendes mitteilt:

Es gibt jetzt (übergangsweise für diese Woche; bis zur erneuten Anpassung der AbsonderungsVO) nur eine Änderung im Bereich Schule/Kita für Kontaktpersonen:

Auch nach Wegfall der Testpflicht im Bereich „Schule/Kita“ gilt weiterhin für Schülerinnen und Schüler als Kontaktpersonen:
– Keine Quarantäne, sofern der Kontakt in der Schule oder Kita stattgefunden hat und keine Symptome auftreten.
Fand der Kontakt außerhalb Settings „Schule“ statt, dann gilt die Quarantänepflicht von 10 Tagen mit der Verkürzungsmöglichkeit am Tag 7 (bislang: Verkürzung ab Tag 5 möglich wg. Teilnahme an serieller Testung).
Für infizierte Personen gilt weiterhin:
– der Absonderungszeitraum von 10 Tagen bleibt
– die Möglichkeit der Freitestung nach 7 Tagen bleibt”*.

* Zitat LKO

Mit freundlichen Grüßen
U. Janssen, Rektor